Wir leisten rasche und hochqualifizierte Arbeit. Unsere Kanzlei ist gemäß neuestem Stand der Technik ausgerüstet. All dies kann nicht kostenlos sein. Wir verrechnen unsere Leistungen nach den anwaltlichen Honorarkriterien der österreichischen Rechtsanwaltskammer oder nach Rechtsanwaltstarifgesetz (s. www.rakwien.at, Anwaltskosten). Auch spezielle Honorarvereinbarungen sind möglich.
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